EEG
EEG steht für das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" in Deutschland. Es wurde ursprünglich im Jahr 2000 verabschiedet und ist seitdem mehrfach novelliert worden. Das Hauptziel des EEG ist die Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Solar, Wasserkraft und Biomasse.
Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Diese Vergütungen wurden für eine bestimmte Zeitdauer (in der Regel 20 Jahre) festgelegt und sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien wirtschaftlich attraktiv machen.
Das entscheidende Datum für die Vergütung einer Anlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das Datum, an dem sie offiziell in Betrieb genommen wurde und das zu diesem Zeitpunkt gültig war.